RA Mayer / Prof. Dr. Nestler
Fortbildung Strafrecht / Strafprozeßrecht aktuell

23.03.2012

Vergütungsvereinbarung / Schriftform

BGH IX ZR 47/11, Urteil vom 03.11.2011

§ 3a Abs. 1 Satz 1, § 61 Abs. 2 RVG: (Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.) § 126b BGB (Textform) ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt.

Dies führt ohne weiteres zur Nichtigkeit der Vereinbarung und zum Rückforderungsanspruch des Mandanten in vollem Umfang, weil nach neuem Recht das Institut der vorbehaltslosen Leistung nicht mehr existiert.