RA Mayer / Prof. Dr. Nestler
Fortbildung Strafrecht / Strafprozeßrecht aktuell

23.03.2012

Bezugnahme im Urteil auf Bildquelle

BGH 2 StR 332/11, Urteil vom 02.11.2011

Durch Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium mit filmischen Darstellungen kann nicht durch eine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO die filmische Darstellung Urteilsinhalt werden. Dies gilt - anders als unter Az. 5 StR 355/11 am 14.09.2011 vom 5. Strafsenat entschieden - auch dann, wenn die in Bezug genommenen Filmsequenzen genau bezeichnet werden.